
BAG: Kein eigener Betriebsrat in sogenannten „Remote-Cities“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in sogenannten Remote-Cities von Essenslieferdiensten kein eigener Betriebsrat gewählt werden kann (BAG Beschlüsse vom 28.01.2026, Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).
Remote-Cities sind abgegrenzte Liefergebiete, in denen ausschließlich Fahrerinnen und Fahrer arbeiten. Die Einsätze werden über eine App geplant, und auch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber läuft digital. Vor Ort gibt es weder Büros noch Verwaltungsstrukturen oder eine lokale Leitung. Daneben bestehen Hub-Cities, in denen Mitarbeitende mit Verwaltungs- und Backoffice-Tätigkeiten betraut sind und Arbeitgeberfunktionen gebündelt sind.
In Remote-Cities waren in den Jahren 2022 und 2023 Betriebsräte gewählt worden. Diese Wahlen hat der Arbeitgeber mit der Begründung, dass es sich hier weder um Betriebe noch um selbstständige Betriebsteile handele, angefochten.
Das BAG bestätigte diese Auffassung und stellte fest, dass Remote-Cities keine betriebsratsfähigen Einheiten darstellen. Nach § 1 BetrVG kann ein Betriebsrat nur in einem Betrieb gewählt werden. Eine organisatorische Einheit ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann ein Betrieb, wenn sie in wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten von einer einheitlichen Leitung gesteuert werde. Für Betriebsteile genüge zwar ein geringeres Maß an Selbstständigkeit, dieses müsse aber tatsächlich vorhanden sein.
Diese Maßgaben gelten auch, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen „digital“ mit Hilfe einer App gesteuert werden. Die Entscheidung des BAG war zu erwarten und ist vor dem Hintergrund der Gesetzeslage und Rechtsprechung nachvollziehbar. Nunmehr bedarf es jedoch einer Weiterentwicklung des Betriebsbegriffs um eine effektive Mitbestimmung und arbeitnehmernahe Interessenvertretung sicherzustellen. Hier ist die Politik gefragt durch eine Gesetzesänderung die Bildung von Betriebsräten in der Plattformökonomie rechtssicher zu ermöglichen.
Hakima Taous, NOMiA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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