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Entgelttransparenzrichtlinie nach dem Bericht der Kommission: Betriebsräte sollten sich jetzt vorbereiten
Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rückt mit großen Schritten näher. Spätestens zum 7. Juni 2026 muss der deutsche Gesetzgeber die neuen Vorgaben in nationales Recht überführen. Die zentralen Instrumente der EntgTranspRL umfassen neben der Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren insbesondere das Auskunftsrecht der Beschäftigten und Berichtspflichten der Arbeitgeber über Entgeltstrukturen für alle Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten.

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Auch Kirchen dürfen nicht diskriminieren!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine weitere Grundsatzfrage des kirchlichen Arbeitsrechts entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil diese aus der Kirche ausgetreten ist (Az. C-258/24).

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Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung - Rechtsprechungsänderung beim Annahmeverzugslohn
Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn gemäß § 615 S. 1 BGB kann für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksamen Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht komplett im Voraus abbedungen werden.

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