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Equal Pay: BAG stärkt Frauenrechte beim Gehalt
Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Wenn eine Arbeitnehmerin eine niedrigere Entlohnung als ein männlicher Kollege mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit erhält, wird vermutet, dass diese Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt. Der Arbeitgeber muss diese Vermutung widerlegen. Gelingt das nicht, hat der Arbeitgeber das Entgelt zu zahlen, das dem Vergleichskollegen gezahlt wurde. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24) in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben entschieden.

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Fehlt hier nicht jemand? Sind Ersatzmitglieder jederzeit nachzuladen?
Der Betriebsrat handelt bekanntlich im Rahmen zu fassender Beschlüsse. Im Verhältnis zum Arbeitgeber ist es wichtig, belastbare Entscheidungen zu treffen. Betriebsvereinbarungen, aus denen Mitarbeiter direkt Ansprüche herleiten können, müssen wirksam sein, um als geeignete Anspruchsgrundlage fungieren zu können. Entsprechend sollte es sich hierbei um ein sicheres Tagesgeschäft handeln.
Grundlage eines wirksamen Betriebsratsbeschlusses ist die rechtzeitige Ladung der Betriebsratsmitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Sind Betriebsratsmitglieder verhindert, ist grundsätzlich das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Was einfach klingt, ist es indes in der Praxis nicht. Was gilt, wenn ein Betriebsratsmitglied seine Verhinderung sehr kurzfristig mitteilt? Muss dann durch den Betriebsratsvorsitz jederzeit nachgeladen werden? Diese Frage hat das BAG in einer Entscheidung vom 20.05.2025, Az. 1 AZR 35/24 beantwortet.

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Abfindung nach sexueller Belästigung durch Geschäftsführer
Eine Kündigungsschutzklage wird mit dem Ziel erhoben, feststellen zu lassen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Was geschieht aber, wenn die Kündigung eines Arbeitnehmers tatsächlich unwirksam ist, ihm jedoch eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist? Das Kündigungsschutzgesetz sieht für diese Fälle einen sogenannten Auflösungsantrag für den Arbeitnehmer vor, in dessen Konsequenz das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zuspricht. Der Auflösungsantrag ist eine Art Reißleine in einem zerrütteten Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 09.07.2025 Az. 4SLa 97/25) sprach kürzlich einer Arbeitnehmerin in einem solchen Fall eine außergewöhnlich hohe Abfindung zu.

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