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Keine Nachfrist bei zu wenigen Wahlbewerbern
Finden sich für eine Betriebsratswahl weniger Kandidaten als gemäß § 9 BetrVG Betriebsratsmitglieder vorgesehen sind, darf der Wahlvorstand keine Nachfrist für weitere Wahlvorschläge setzen. Eine Verlängerung der Einreichungsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen auch dann nicht, wenn die Anzahl der Bewerber hinter der vorgesehenen Betriebsratsgröße zurückbleibt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich (Beschluss vom 22.05.2025, Az. 7 ABR 10/24) klargestellt.

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Ist Fahrtzeit auch Arbeitszeit, wenn man auf der Rückbank sitzt?
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 09.10.2025, Az. C 110/24) damit auseinandergesetzt, inwieweit Reisezeit arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit gilt, wenn die/der Arbeitnehmer*in nicht selbst fährt.
Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde: Die Mitarbeitenden der spanischen Arbeitgeberin fahren morgens von zuhause zu vorgegebenen Stützpunkten der Arbeitgeberin. Dort wechseln sie in Firmenfahrzeuge und fahren gemeinsam zu Einsatzgebieten Tätigkeitsfeld des Unternehmens ist die Verbesserung von Naturräumen mithilfe öffentlicher Investitionen. Nach getaner Arbeit erfolgt eine gemeinsame Rückfahrt im Firmenfahrzeug zu dem Stützpunkt, von dort macht sich jede*r Mitarbeitende individuell auf den Heimweg. Die arbeitsvertraglichen Regelungen sehen vor, dass die Fahrten zwischen Stützpunkt und Einsatzgebiet und zurück nicht als Arbeitszeit zählen. Das ist nach dem EuGH nicht mit Artikel 2 der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG, in Deutschland umgesetzt im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)) vereinbar.

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Wie vulgär darf es am Arbeitsplatz werden?
Nicht jede sprachliche Entgleisung am Arbeitsplatz rechtfertigt eine Kündigung. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG, Urteil vom 18.11.2025, Az. 3 SLa 699/24), in dem ein nächtlicher Konflikt im Lager zu einer überraschenden arbeitsrechtlichen Korrektur führte. Der Kläger war seit 2020 in der Dauernachtschicht eines Verteilzentrums beschäftigt und hatte in der Vergangenheit bereits zwei Abmahnungen erhalten. Die erste wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes und eine weitere wegen angeblicher Beleidigung von Vorgesetzten. Im August 2024 eskalierte die Lage erneut.

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