Franziska Köster berät und vertritt unsere Mandanten in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie ist vor allem auf die Führung von Kündigungsschutzverfahren und die Beratung im Zusammenhang mit Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Vergütungsstreitigkeiten sowie anderen Konflikten mit Arbeitgebern spezialisiert.
Vor ihrem Wechsel in unsere Kanzlei war Frau Köster in einer international agierenden Wirtschaftskanzlei tätig. Dort war sie insbesondere auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen bezüglich Betriebsübergangen, Umstrukturierungen und Vergütungsangelegenheiten fokussiert. Ihr Studium der Rechtswissenschaft schloss Frau Köster an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main ab. Darüber hinaus studierte sie zwei Semester an der Université-Lumière-II in Lyon.
Anwältinnen und Anwälte
Saskia Steffen
Geschäftsführerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hakima Taous
Geschäftsführerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. René von Wickede
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Barbara Förster
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Andreas Lutz, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht