Arbeitsrecht für
Betriebsräte

Wir beraten Betriebsräte, Gesamt­betriebs­räte und Konzern­betriebs­räte zu allen kollektivrechtlichen Fragestellungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte haben in unzähligen Mandaten eine besondere Expertise für die Strategie­entwicklung und deren interessengerechte Durchsetzung gewonnen.

Leistungsspektrum

  • Sachverstand zu allen Mitbestimmungsrechten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlung von Betriebsänderungen (Interessenausgleiche und Sozialpläne)
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  • Gerichtliche Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ansprüche
  • Planung und Durchführung von Schulungen für Betriebsräte