Dr. Andreas Lutz, LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Andreas Lutz berät zum Individualarbeitsrecht und Betriebs­verfassungs­recht. Arbeit­nehmer, Leitende Angestellte und Organ­mit­glieder vertritt er in allen arbeits- und dienst­vertrags­rechtlichen Angelegen­heiten außer­gericht­lich sowie vor den Arbeits- und Zivil­gerichten. Der Schwer­punkt seiner Tätigkeit für Betriebs­räte liegt auf der Verhandlung von Kollektiv­verein­barungen und dem Führen von arbeits­gericht­lichen Beschluss­verfahren. Darüber hinaus ist Dr. Lutz als Beisitzer in Einigungs­stellen sowie als Referent bei Inhouse-Schulungen für Betriebs­räte und Wahl­vorstände tätig.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft war Dr. Lutz wissen­schaft­licher Mitarbeiter im arbeits­recht­lichen Team der Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt. Im Rahmen eines anschließenden englisch­sprachigen Aufbau­studiengangs am Trinity College Dublin in Irland erwarb er einen Master of Laws (LL.M.). Während des Referen­dariats absolvierte Dr. Lutz eine Ausbildungs­station bei der Wirtschafts­kanzlei Bisset Boehmke McBlain in Kapstadt, Südafrika.

Im Jahr 2021 wurde Dr. Lutz von der Universität Mainz mit einer Disser­tation zum Thema „Wucher­ähnliche Verbraucher­darlehens- und Arbeits­verträge“ promoviert (Verlag Duncker & Humblot). Er ist ehe­maliger Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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