Barbara Förster

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Barbara Förster verfügt über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und prozess­recht­lichen Vertretung von Arbeit­nehmern, leitenden Angestellten und Geschäfts­führern, sowie der kollektiv­recht­lichen Beratung und Vertretung von Betriebs­räten bundesweit.

Frau Förster berät ihre Mandanten umfassend in allen Aspekten des Individual­arbeits­rechts und vertritt sie sowohl bei außer­gericht­lichen Verhand­lungen als auch gerichtlich über alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Für ihre Mandanten verhandelt sie u. a. Aufhebungs­verträge, setzt Urlaubs- und Bonus­ansprüche durch, führt Kündigungs­schutz­prozesse, optimiert Zeugnis­formulierungen und berät zur Elternzeit.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die umfassende Beratung und Vertretung von Betriebs­räten in allen Bereichen der Mitbestimmung. Hierbei unterstützt sie Arbeit­nehmer­vertreter insbesondere bei der Erstellung und Verhandlung von Kollektiv­vereinbarungen und vertritt sie in arbeits­gericht­lichen Beschluss­verfahren sowie Einigungs­stellen­verfahren.

Frau Förster ist erfahrene Referentin und schult Betriebs­räte in allen Bereichen des Arbeits- und Betriebs­verfassungs­rechts.

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