Blick von unten auf eine große korinthische Säule und eine Steinfigur in einer Wandnische eines historischen Gebäudes.

Das kann sofort den Job kosten

Ein reguläres Arbeitsverhältnis kann nur unter sehr eng gesetzten Voraussetzungen einseitig durch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers beendet werden: etwa bei schwerer Pflichtverletzung. Dr. René von Wickede, erschienen in Frankfurter Rundschau, 26. November 2011, Seite K4

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