Dr. René von Wickede

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Dr. von Wickede vertritt unsere Mandanten bundesweit in allen Instanzen der Arbeits­gerichts­bar­keit bis hin zum Bundes­arbeits­gericht sowie vor den ordent­lichen Gerichten.

Zu seiner langjährigen Expertise gehört die strategische Beratung von Arbeit­nehmern, Führungs­kräften und Vertretern juristischer Personen. Neben der Vertretung bei Kündigungen und Aufhebungs­verträgen umfasst dies insbesondere die Durch­setzung von Lohn- und Gehalts­ansprüchen, Bonus­zahlungen, Dienst­wagen­ansprüchen sowie der betrieb­lichen Alters­versorgung. Darüber hinaus unterstützt Herr Dr. von Wickede bei der Vertrags­gestaltung sowie bei der Geltend­machung von Eltern- und Teilzeit.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die umfassende Beratung von Konzern-, Gesamt- und ört­lichen Betriebs­räten. Als Experte im Tages­geschäft vertritt er deren Interessen insbesondere bei der Einführung von IT und Software, Arbeits­zeit­regelungen, Vergütungs- und Bonus­systemen, mobilem Arbeiten sowie bei Betriebs­änderungen. Als Verhandlungs­partner gestaltet er Betriebs­vereinbarungen, Interessen­ausgleiche und Sozial­pläne. Herr Dr. von Wickede vertritt die Interessen der Gremien regel­mäßig auch als Beisitzer in Einigungs­stellen.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit schult er Betriebs­räte und Wahl­vorstände bei Betriebs­rats- sowie Aufsichts­rats­wahlen.

Herr Dr. von Wickede war wissenschaft­licher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hergenröder in Mainz. Im Mai 2008 wurde er promoviert, seine Disser­tation wurde von der IHK Rheinhessen ausgezeichnet.