Blick von unten auf eine große korinthische Säule und eine Steinfigur in einer Wandnische eines historischen Gebäudes.

Bestellung eines Wahlvorstandes: Rechtssicherer Ablauf und praktische Umsetzung

Warum die korrekte Bestellung des Wahlvorstandes so wichtig ist

Die Bestellung eines Wahlvorstandes markiert den offiziellen Startschuss für jede Betriebsratswahl. Dabei handelt es sich um einen der wichtigsten Schritte im gesamten Wahlverfahren, denn Fehler bei der Bestellung können die Gültigkeit der späteren Wahl gefährden. Sowohl bestehende Betriebsräte als auch Arbeitnehmer, die erstmals eine Interessenvertretung gründen möchten, müssen die rechtlichen Vorgaben genau beachten.

Die ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes bildet das rechtliche Fundament für alle nachfolgenden Wahlhandlungen. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, bereits in dieser frühen Phase alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Stolpersteine zu vermeiden.

Das Wichtigste im Überblick

• Die ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit der gesamten Betriebsratswahl 

• Der Wahlvorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats bestellt werden

 • Bei Verstößen gegen die Bestellungsvorschriften kann die gesamte Betriebsratswahl anfechtbar werden

Rechtliche Grundlagen der Wahlvorstandsbestellung

Die Bestellung des Wahlvorstandes ist in den §§ 16 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt; ergänzende Verfahrensvorschriften enthält die Wahlordnung (WO). Diese Vorschriften definieren sowohl die formellen Anforderungen als auch die zeitlichen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Zuständigkeit für die Bestellung

Je nach Ausgangssituation im Betrieb ist eine unterschiedliche Stelle für die Bestellung des Wahlvorstandes zuständig:

Bei bestehenden Betriebsräten obliegt die Bestellung des Wahlvorstandes dem amtierenden Betriebsrat. Dieser muss spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit tätig werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss in einer ordentlichen Betriebsratssitzung, wobei die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder zustimmen muss.

Bei Neugründungen eines Betriebsrats kann nach § 17 Abs. 3 BetrVG eine Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstands von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft einberufen werden. Die Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten beschließt dann über die Bestellung.

In Ausnahmefällen, wenn keine Betriebsversammlung zustande kommt, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Bestellung eines Wahlvorstandes nach § 17 Abs. 4 BetrVG beantragen.

Zusammensetzung und Anforderungen

Der Wahlvorstand muss aus mindestens drei wahlberechtigten Mitgliedern bestehen; die Zahl kann zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erhöht werden, muss jedoch stets ungerade sein (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen im Betrieb wahlberechtigt sein. Die gleichzeitige Kandidatur für den Betriebsrat ist zulässig, allerdings sind während der gesamten Wahl besondere Neutralitätspflichten zu beachten.

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Diese Funktionen sind besonders wichtig, da der Vorsitzende die Hauptverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl trägt und nach außen als Ansprechpartner fungiert.

Zeitliche Aspekte und Fristen

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist für die Rechtmäßigkeit der Wahlvorstandsbestellung von entscheidender Bedeutung. Dabei sind verschiedene Zeitpunkte zu beachten:

Bestellungszeitpunkt

Bei regulären Betriebsratswahlen muss der Wahlvorstand spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats bestellt werden. Diese Frist dient dazu, ausreichend Zeit für alle erforderlichen Wahlvorbereitungen zu schaffen.

Eine frühere Bestellung ist grundsätzlich möglich und oft empfehlenswert, da dadurch mehr Zeit für die sorgfältige Vorbereitung der Wahl zur Verfügung steht. Allerdings sollte die Bestellung auch nicht zu früh erfolgen, um eine kontinuierliche Arbeitsbereitschaft des Wahlvorstandes zu gewährleisten.

Amtsdauer des Wahlvorstandes

Die Amtszeit des Wahlvorstandes beginnt mit seiner ordnungsgemäßen Bestellung und endet, wenn das Wahlergebnis unanfechtbar ist. In bestimmten Fällen, etwa bei Wahlanfechtungen, kann sich die Amtszeit entsprechend verlängern.

Während seiner Amtszeit ist der Wahlvorstand für alle wahlbezogenen Entscheidungen und Handlungen verantwortlich. Dies umfasst die Erstellung der Wählerlisten, die Prüfung der Wahlvorschläge, die Organisation der Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen.

Verfahren und Formalitäten bei der Bestellung

Die ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes erfordert die Beachtung verschiedener Verfahrensschritte und Formalitäten:

Beschlussfassung

Erfolgt die Bestellung durch den bestehenden Betriebsrat, ist ein ordnungsgemäßer Beschluss erforderlich (§ 33 BetrVG). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sollte das Protokoll insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Namen aller Wahlvorstandsmitglieder
  • Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Datum der Bestellung
  • Stimmergebnis der Abstimmung

Der Beschluss sollte schriftlich protokolliert und von allen anwesenden Betriebsratsmitgliedern unterschrieben werden.

Bekanntmachung der Bestellung

Nach der Bestellung muss der Wahlvorstand unverzüglich bekannt gemacht werden. Dies erfolgt durch Aushang an den üblichen Bekanntmachungsorten im Betrieb. Die Bekanntmachung sollte die Namen aller Wahlvorstandsmitglieder sowie deren Funktionen enthalten.

Eine zusätzliche Information der Belegschaft über andere betriebsübliche Kommunikationswege (Intranet, Rundmail, etc.) ist empfehlenswert, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen.

Typische Probleme und Lösungsansätze

In der Praxis treten bei der Bestellung von Wahlvorständen immer wieder ähnliche Probleme auf, die mit der entsprechenden Vorbereitung vermieden werden können:

Problem: Mangelnde Bereitschaft zur Übernahme der Wahlvorstandstätigkeit

Viele Arbeitnehmer scheuen die Verantwortung und den Arbeitsaufwand, der mit der Wahlvorstandstätigkeit verbunden ist. Hier hilft eine frühzeitige Information über die Aufgaben und eine klare Darstellung der rechtlichen Unterstützung, die zur Verfügung steht.

Lösungsansatz: Schulungen für potenzielle Wahlvorstandsmitglieder anbieten und externe rechtliche Beratung in Aussicht stellen. Die Darstellung der wichtigen demokratischen Funktion kann zusätzlich motivieren.

Problem: Unklarheiten über die Kandidatur von Wahlvorstandsmitgliedern

Oft entstehen Unsicherheiten bezüglich der gleichzeitigen Kandidatur von Wahlvorstandsmitgliedern für den Betriebsrat.

Lösungsansatz: Klare Information, dass die Kandidatur grundsätzlich zulässig ist, jedoch strikte Neutralitätspflichten während der gesamten Amtszeit eingehalten werden müssen. Bei Zweifeln zur ordnungsgemäßen Wahrung der Neutralität sollte rechtzeitig professioneller Rat eingeholt werden.

Problem: Zeitdruck bei der Bestellung

Oft wird die Bestellung des Wahlvorstandes auf den letzten Drücker vorgenommen, wodurch wichtige Schritte übersehen oder fehlerhaft ausgeführt werden können.

Lösungsansatz: Erstellung eines detaillierten Zeitplans bereits zu Beginn der Legislaturperiode mit allen wichtigen Terminen und Fristen für die nächste Wahl.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Wahlvorstandsbestellung

Eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Wahlvorstandsbestellung erleichtert nicht nur den gesamten Wahlprozess, sondern minimiert auch das Risiko späterer rechtlicher Probleme:

Frühzeitige Planung

Beginnen Sie bereits ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit mit der Planung der nächsten Betriebsratswahl. Erstellen Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Terminen und Aufgaben. Dies verschafft ausreichend Zeit für die Suche nach geeigneten Wahlvorstandsmitgliedern und deren Vorbereitung.

Dokumentation aller Schritte

Führen Sie über alle Schritte der Wahlvorstandsbestellung präzise Protokolle. Diese Dokumentation ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch bei späteren Nachfragen oder Anfechtungen von großer Bedeutung.

Schulung der Wahlvorstandsmitglieder

Organisieren Sie rechtzeitig Schulungen für die designierten Wahlvorstandsmitglieder. Diese sollten über ihre Rechte und Pflichten, die anzuwendenden Verfahren und mögliche Problemsituationen informiert werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Bestellung Ihres Wahlvorstandes benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht zur Seite.

Rechtliche Beratung einbeziehen

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben auf den ersten Blick eindeutig erscheinen, können in der praktischen Umsetzung komplexe Fragen entstehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann teure Fehler verhindern und für Rechtssicherheit sorgen.

Checkliste für die Wahlvorstandsbestellung

Vorbereitung (12-8 Wochen vor Bestellung):

  • Terminplanung für die gesamte Betriebsratswahl erstellen
  • Potenzielle Wahlvorstandsmitglieder identifizieren und ansprechen
  • Ungerade Mitgliederzahl für den Wahlvorstand planen
  • Informationsveranstaltung für interessierte Arbeitnehmer organisieren
  • Rechtliche Beratung für komplexe Fälle organisieren
  • [ ] Neutralitätspflichten bei eventuell kandidierenden Wahlvorstandsmitgliedern thematisieren

Bestellungsverfahren (spätestens 10 Wochen vor Amtsende):

  • Ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats herbeiführen
  • Wahlvorstandsmitglieder und deren Funktionen bestimmen (ungerade Mitgliederzahl beachten)
  • Schriftliches Protokoll über die Bestellung erstellen
  • Wahlberechtigung aller Mitglieder überprüfen
  • Bei kandidierenden Wahlvorstandsmitgliedern Neutralitätspflichten klären

Nach der Bestellung:

  • Bekanntmachung der Wahlvorstandsbestellung aushängen
  • Information der Belegschaft über weitere Kommunikationswege
  • Erste Sitzung des Wahlvorstands einberufen
  • Schulungstermine für Wahlvorstandsmitglieder vereinbaren
  • Weitere Wahlvorbereitungen einleiten

Häufig gestellte Fragen

Wahlvorstandsmitglieder dürfen sich grundsätzlich auch selbst als Kandidaten zur Betriebsratswahl aufstellen lassen, müssen aber während ihrer Tätigkeit als Wahlvorstand eine strikte Neutralität gegenüber allen Bewerbungen und Listen wahren.

Externe Berater können bei der Schulung und Beratung des Wahlvorstands helfen, die eigentlichen Wahlhandlungen müssen aber vom gewählten Wahlvorstand durchgeführt werden. Wahlvorstandsmitglieder dürfen dabei auch selbst kandidieren, solange sie ihre Neutralitätspflichten beachten.

Ja, die Bestellung muss unverzüglich durch Aushang an den üblichen Bekanntmachungsorten im Betrieb bekannt gemacht werden.

Alle Mitglieder wirken gleichberechtigt an den Entscheidungen mit; der Vorsitzende hat jedoch besondere Leitungs- und Vertretungsbefugnisse.

Der Wahlvorstand muss spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats bestellt werden. Eine frühere Bestellung ist möglich und oft empfehlenswert.

In der ersten Sitzung sollten die Aufgabenverteilung geklärt, ein Zeitplan erstellt und die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Auch hier ist eine sorgfältige Protokollführung wichtig.

Schwerwiegende Fehler bei der Bestellung können zur Anfechtbarkeit der gesamten Betriebsratswahl führen. Deshalb ist die sorgfältige Beachtung aller Vorschriften so wichtig.

Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen, die dann den Wahlvorstand bestellt. Alternativ können diese beim Arbeitsgericht die Bestellung nach § 17 Abs. 4 BetrVG beantragen.

Ein Wahlvorstand muss aus mindestens drei wahlberechtigten Mitgliedern bestehen. Die Mitgliederzahl muss stets ungerade sein, um Stimmengleichheit bei Entscheidungen zu vermeiden. Bei größeren Betrieben kann die Anzahl entsprechend erhöht werden.

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