Blick von unten auf eine große korinthische Säule und eine Steinfigur in einer Wandnische eines historischen Gebäudes.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Deine Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Was ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund?

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist die schärfste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Du verlierst dadurch nicht nur deinen Arbeitsplatz, sondern riskierst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, in der der Anspruch zeitweise ruht oder sich verkürzt.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die außerordentliche Kündigung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer möglich. Während Arbeitgeber meist wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen kündigen, nutzen Arbeitnehmer dieses Mittel bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder gravierenden Vertragsverletzungen des Arbeitgebers.

Das Wichtigste im Überblick

Fristlose Kündigung nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen - Ein wichtiger Grund muss so gravierend sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist 

Zweiwochenfrist für den Kündigenden (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) - Nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen erklärt werden 

Abmahnung oft erforderlich - Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist meist eine vorherige Abmahnung notwendig, es sei denn, das Verhalten ist besonders schwerwiegend

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Der wichtige Grund - Kernvoraussetzung der fristlosen Kündigung

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit muss sich aus einer Gesamtwürdigung aller Umstände ergeben. Dabei sind sowohl die Interessen des Kündigenden als auch die des anderen Vertragsteils zu berücksichtigen.

Die Bewertung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird geprüft, ob der beanstandete Sachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund darzustellen. Anschließend erfolgt eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei spielen Faktoren wie die Schwere des Verstoßes, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das bisherige Verhalten des Gekündigten und seine persönlichen Verhältnisse eine Rolle.

Die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Zweiwochenfrist. Der Kündigende kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Die Zweiwochenfrist beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen erlangt hat; eine zügige, mit der gebotenen Eile durchgeführte Aufklärung (einschließlich der Anhörung des Arbeitnehmers bei Verdachtskündigungen) kann den Fristbeginn hemmen, bis diese Kenntnis vorliegt.

Die Frist dient der Rechtssicherheit und soll verhindern, dass längst vergangene Ereignisse plötzlich zur Kündigung führen. Sie zwingt den Kündigenden zur zeitnahen Entscheidung und verhindert ein "Sammeln" von Kündigungsgründen. Wird diese Frist versäumt, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam, auch wenn ein wichtiger Grund vorlag.

Verhältnismäßigkeit und Ultima-Ratio-Prinzip

Die außerordentliche Kündigung muss das letzte Mittel sein. Das bedeutet, dass mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung oder ordentliche Kündigung nicht ausreichend sind oder nicht zumutbar erscheinen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist daher grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich.

Eine Abmahnung kann nur dann entbehrlich sein, wenn das Verhalten so schwerwiegend ist, dass selbst deren Befolgung nicht erwarten lässt, dass sich der Arbeitnehmer künftig vertragsgerecht verhält. Beispiele sind schwere Straftaten am Arbeitsplatz, erhebliche Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen.

Typische Kündigungsgründe aus Arbeitgebersicht

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Straftaten am Arbeitsplatz gehören zu den klassischen Gründen für eine fristlose Kündigung. Diebstahl von Firmeneigentum oder Kollegeneigentum, Betrug gegenüber dem Arbeitgeber oder Unterschlagung können eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Dabei kommt es nicht zwingend auf eine strafrechtliche Verurteilung an; unter engen Voraussetzungen kann auch ein auf objektive Tatsachen gestützter, dringender Verdacht nach ordnungsgemäßer Anhörung des Arbeitnehmers eine außerordentliche Verdachtskündigung rechtfertigen.

Schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden können ebenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hierbei wird das Ausmaß der Beleidigung, der Anlass und der Kontext berücksichtigt. Eine einmalige Beleidigung in einer emotionalen Ausnahmesituation wird anders bewertet als wiederholte, grundlose Beschimpfungen.

Erhebliche Arbeitsverweigerung kann einen wichtigen Grund darstellen, wenn der Arbeitnehmer sich beharrlich weigert, arbeitsvertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Dabei muss die Verweigerung bewusst und ohne rechtfertigenden Grund erfolgen.

Vertrauensbedingte Kündigungsgründe

Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses verletzt die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Wenn du ohne Zustimmung deines Arbeitgebers für einen Konkurrenten tätig wirst oder ein eigenes Konkurrenzunternehmen betreibst, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ist besonders in vertrauensvollen Positionen ein schwerwiegender Kündigungsgrund. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte, insbesondere an Konkurrenten, zerstört das Vertrauensverhältnis nachhaltig.

Schwere Verstöße gegen Compliance-Regelungen gewinnen in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Manipulationen bei Abgaswerten, Verstöße gegen Geldwäschevorschriften oder andere regulatorische Bestimmungen können eine sofortige Kündigung zur Folge haben.

Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch du als Arbeitnehmer kannst unter bestimmten Umständen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies ist allerdings mit besonderen Risiken verbunden, da bei einer unwirksamen Kündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.

Typische Kündigungsgründe für Arbeitnehmer

Erheblicher Lohnrückstand kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wenn dein Arbeitgeber über mehrere Monate das Gehalt nicht zahlt oder erhebliche Teilbeträge vorenthält, ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Als Faustregel gilt: Ein Lohnrückstand in der Größenordnung von etwa zwei Monatsgehältern wird von der Rechtsprechung häufig als erheblicher Rückstand angesehen und kann einen wichtigen Grund darstellen, wobei stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind.

Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht einschreitet. Voraussetzung ist meist, dass du den Arbeitgeber über die Situation informiert und um Abhilfe gebeten hast.

Schwere Gesundheitsgefährdung durch mangelhafte Arbeitssicherheit oder Verstöße gegen den Gesundheitsschutz können ebenfalls einen wichtigen Grund darstellen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit seiner Arbeitnehmer.

Besondere Kündigungsschutzregelungen

Kündigungsschutz für besondere Personengruppen

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, der auch bei außerordentlichen Kündigungen zu beachten ist. Schwangere und Mütter sind während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung vor Kündigungen geschützt. Eine außerordentliche Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Schwerbehinderte Menschen können nach § 168 SGB IX nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts außerordentlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss die Zustimmung grundsätzlich vor Ausspruch der Kündigung beantragen; werden die Fristen gegenüber dem Integrationsamt versäumt, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Betriebsratsmitglieder genießen während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach besonderen Kündigungsschutz. Die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 BetrVG). Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag ersetzen (§ 103 Abs. 2 BetrVG). Die Kündigung darf grundsätzlich erst nach rechtskräftiger gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung ausgesprochen werden; eine vorher ohne Zustimmung bzw. rechtskräftige Ersetzung erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig.

Anhörungsrechte und Mitbestimmung

Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden, sofern ein solcher vorhanden ist. Die Anhörung muss umfassend sein und alle für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen enthalten. Eine ohne ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Der Betriebsrat hat bei außerordentlichen Kündigungen kein Widerspruchsrecht wie bei ordentlichen Kündigungen. Er kann jedoch Bedenken äußern und alternative Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.

Verfahren und Durchsetzung

Kündigungsschutzklage als Gegenmittel

Wenn du eine außerordentliche Kündigung erhalten hast, solltest du schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung musst du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn du die Kündigung für unwirksam hältst. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Instrument zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung. Das Arbeitsgericht prüft alle Voraussetzungen: das Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Einhaltung der Zweiwochenfrist, die Verhältnismäßigkeit und alle Verfahrensvorschriften.

Tipp: Auch wenn dir die Frist sehr kurz erscheint, solltest du diese Zeit nutzen, um dich anwaltlich beraten zu lassen. Eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten ist für das weitere Vorgehen entscheidend.

Beweislast und Darlegungspflicht

Bei einer außerordentlichen Kündigung trägt grundsätzlich der Kündigende die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Arbeitgeber muss also die Tatsachen beweisen, die die Kündigung rechtfertigen sollen.

Du musst hingegen darlegen und beweisen, wenn du Einwendungen gegen die behaupteten Tatsachen erhebst oder mildere Mittel für ausreichend hältst. Die Darlegung der Zweiwochenfrist obliegt ebenfalls dem Arbeitgeber.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortiges Handeln nach Erhalt der Kündigung

Wenn du eine außerordentliche Kündigung erhältst, solltest du zunächst Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Dokumentiere alle relevanten Ereignisse und sammle Belege. Wende dich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen.

Melde dich binnen drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitssuchend (§ 38 SGB III) und am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos (§ 141 SGB III). Dadurch vermeidest du Nachteile, etwa eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn du dich versicherungswidrig verhalten hast und kein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch arbeitsvertragswidriges Verhalten oder verspätete Arbeitsuchendmeldung).

Umgang mit dem Arbeitgeber

Auch wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, solltest du professionell bleiben und weitere Konflikte vermeiden. Übergib alle Firmeneigentümer ordnungsgemäß und halte dich an eventuelle Verschwiegenheitsverpflichtungen. Jedes weitere Fehlverhalten könnte die Rechtmäßigkeit der Kündigung stützen oder zum Ausspruch weiterer Kündigungen führen.

Bei komplexen arbeitsrechtlichen Konflikten, insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen, ist professioneller Rechtsbeistand unverzichtbar. Wir unterstützen dich dabei, deine Rechte durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis für deine Situation zu erreichen.

Dokumentation und Beweissicherung

Führe ein detailliertes Tagebuch über alle relevanten Ereignisse. Notiere Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und den genauen Ablauf. Screenshots von E-Mails, Zeugenaussagen von Kollegen oder andere Belege können für ein späteres Verfahren entscheidend sein.

Sichere alle relevanten Unterlagen, bevor du das Unternehmen verlässt. Dazu gehören Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse und andere personalrelevante Dokumente. Achte dabei jedoch darauf, keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen unbefugt mitzunehmen.

Checkliste: Außerordentliche Kündigung erhalten

Sofort nach Erhalt der Kündigung:

  • Kündigungsschreiben sorgfältig lesen und Kündigungsgrund prüfen
  • Kündigungsdatum und Zustellungsdatum dokumentieren
  • Bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden
  • Anwaltliche Beratung suchen (innerhalb der ersten Woche)

Innerhalb von drei Wochen:

  • Entscheidung über Kündigungsschutzklage treffen
  • Falls gewünscht: Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen
  • Alle relevanten Unterlagen zusammenstellen
  • Zeugen benennen und kontaktieren

Während des Verfahrens:

  • Professionelles Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Ordnungsgemäße Übergabe von Firmeneigentum
  • Dokumentation aller weiteren relevanten Ereignisse
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Anwalt

Häufig gestellte Fragen

Ja, aber nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt und du die Zweiwochenfrist einhältst. Die Zweiwochenfrist richtet sich auch bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer nach § 626 Abs. 2 BGB und beginnt, sobald du von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis hast. Das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld solltest du dabei berücksichtigen.

Ja, insbesondere wenn die Kündigung rechtliche Mängel aufweist oder die Interessenabwägung nicht eindeutig ist. Oft wird im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart.

Ja, wenn das Verhalten so schwerwiegend ist, dass auch eine Abmahnung keine Besserung erwarten lässt. Bei weniger schweren Verstößen ist eine Abmahnung vor der außerordentlichen Kündigung erforderlich.

Ja, falls ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder außerordentlichen Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Ja, außerordentliche Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Dann ist die außerordentliche Kündigung unwirksam, auch wenn ein wichtiger Grund vorlag. Die Frist beginnt mit Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Diese kann jedoch aufgehoben werden, wenn sich die Kündigung als unwirksam erweist.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, während des Kündigungsschutzverfahrens einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend zu machen, insbesondere wenn du in erster Instanz Erfolg hattest und keine überwiegenden entgegenstehenden Gründe vorliegen. Das Arbeitsverhältnis besteht während des Verfahrens fort.

Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines wichtigen Grundes beweisen. Du musst nur darlegen, wenn du Einwendungen gegen die behaupteten Tatsachen erhebst.

Du musst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.

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