Blick von unten auf eine große korinthische Säule und eine Steinfigur in einer Wandnische eines historischen Gebäudes.

Auflösungsvertrag oder Kündigung - Was ist besser?

Zwei Wege ein Arbeitsverhältnis zu beenden

Wenn sich Arbeitsverhältnisse dem Ende zuneigen, stehen Arbeitnehmer oft vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag beendet werden? Diese Frage beschäftigt täglich unzählige Beschäftigte in Deutschland und ist keineswegs trivial.

Beide Varianten haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die sich erheblich auf deine berufliche und finanzielle Zukunft auswirken können. Die Entscheidung zwischen Auflösungsvertrag und Kündigung sollte daher niemals vorschnell getroffen werden. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Unterschiede, der praktischen Auswirkungen und der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten ist essentiell für die richtige Wahl.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Arbeitnehmer die Tragweite ihrer Entscheidung unterschätzen. Besonders die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, die steuerlichen Konsequenzen und die zukünftigen Bewerbungschancen werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Wichtigste im Überblick

Auflösungsverträge bieten mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtssicherheit, können aber Nachteile beim Arbeitslosengeld bedeuten 

Kündigungen unterliegen strengeren rechtlichen Vorgaben, bieten jedoch besseren Schutz vor Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld 

Die beste Wahl hängt von deiner individuellen Situation, deinen Zielen und den Umständen der Arbeitsbeendigung ab

Rechtliche Grundlagen: Die Basis für deine Entscheidung

Auflösungsvertrag

Der Auflösungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Form der Arbeitsvertragsauflösung unterliegt weniger strengen rechtlichen Vorgaben als eine Kündigung, was beiden Parteien mehr Gestaltungsspielraum eröffnet.

Nach § 623 BGB bedürfen die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Mündliche Beendigungsabreden sind unwirksam. Der Vertrag kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen geschlossen werden. Klassische Kündigungsfristen und die besonderen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes greifen bei einem Aufhebungsvertrag zwar nicht, dennoch sind zwingende Schutzvorschriften (etwa für besonders geschützte Personengruppen) sowie die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen – insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – zu beachten.

Der große Vorteil des Auflösungsvertrags liegt in seiner Flexibilität. Die Vertragsparteien können frei vereinbaren, wann das Arbeitsverhältnis endet, welche Abfindung gezahlt wird, wie mit Resturlaub verfahren wird und welche Regelungen für Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflichten oder Wettbewerbsverbote gelten sollen.

Auch Klageverzichtsabreden im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Kündigung sind als Auflösungsverträge im Sinne des § 623 BGB formbedürftig und bedürfen der Schriftform.

Kündigung nach den Bestimmungen des KSchG und BGB

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der allgemeine Kündigungsschutz setzt neben der sechsmonatigen Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) die betrieblichen Schwellenwerte des § 23 Abs. 1 KSchG voraus.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Gesetzliche Kündigungsfristen: § 622 BGB regelt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende als Grundkündigungsfrist; für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen nach Beschäftigungsdauer. Vertragliche Verkürzungen sind – außerhalb § 622 Abs. 3, 5 BGB – unzulässig. Zusätzlich muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, das heißt, es müssen betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe vorliegen.

Die außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus (§ 626 Abs. 1 BGB) und ist nach § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen ab zuverlässiger und möglichst vollständiger Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen zu erklären; die Frist ist materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt erst mit zuverlässiger und möglichst vollständiger positiver Kenntnis der maßgebenden Tatsachen und ist während zügiger, notwendiger Aufklärung/Anhörung gehemmt; die Einhaltung trägt der Kündigende vor und beweist sie.

Auflösungsvertrag: Vorteile und Risiken im Detail

Die Vorteile des Auflösungsvertrags

  • Der Auflösungsvertrag bietet dir als Arbeitnehmer mehrere bedeutende Vorteile. Zunächst ermöglicht er eine planbare und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Du kannst den Beendigungszeitpunkt mitbestimmen und hast Einfluss auf die Gestaltung der Modalitäten.
  • Ein Kündigungsschutzprozess wird durch einen wirksamen Aufhebungs-/Auflösungsvertrag typischerweise vermieden. Gleichwohl können Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrags (z.B. Formmangel, Anfechtung, Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns) auftreten; § 623 BGB dient unter anderem der Warn- und Beweisfunktion.
  • Häufig wird im Auflösungsvertrag eine Abfindung vereinbart, die über das hinausgeht, was bei einer Kündigung zu erwarten wäre. Du kannst die Höhe der Abfindung verhandeln und weitere Leistungen wie die Übernahme von Bewerbungskosten, Outplacement-Beratung oder die Freistellung von der Arbeitsleistung aushandeln.
  • Der Auflösungsvertrag ermöglicht es auch, das Arbeitszeugnis zu vereinbaren. Du kannst sowohl den Inhalt als auch die Formulierungen beeinflussen und sicherstellen, dass das Zeugnis deinen beruflichen Werdegang positiv widerspiegelt.

Die Nachteile und Risiken

Der größte Nachteil des Auflösungsvertrags liegt in den möglichen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen knüpft an versicherungswidriges Verhalten (z.B. eigenverantwortliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne wichtigen Grund) an; Ausnahmen gibt es nur bei einem „wichtigem Grund".

Eine Sperrzeit entfällt nur bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes" im Sinne der Sperrzeitvorschriften des SGB III; die Darlegungslast ist hoch. Typische Konstellationen sind eine ansonsten unvermeidbare, rechtmäßige Arbeitgeberkündigung, dokumentierte betriebsbedingte Gründe oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Ein weiterer Nachteil kann in der steuerlichen Behandlung der Abfindung liegen. Zwar kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fünftelregelung angewendet werden, jedoch führt eine Abfindung grundsätzlich zu einer höheren Steuerlast im Jahr der Zahlung.

Du solltest auch bedenken, dass du mit dem Auflösungsvertrag auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichtest. Dazu gehören der Kündigungsschutz, das Recht auf ordnungsgemäße Kündigung und möglicherweise auch Ansprüche auf Weiterbeschäftigung.

Kündigung: Schutz und Sicherheit durch gesetzliche Regelungen

Vorteile der Kündigung für Arbeitnehmer

  • Die Kündigung bietet dir als Arbeitnehmer den Vorteil des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss jede ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dies bedeutet, dass dein Arbeitgeber konkrete Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben und diese auch nachweisen muss.
  • In vielen Fällen führt eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht zu einer Sperrzeit. Eine Sperrzeit kann aber auch nach Arbeitgeberkündigung eintreten, wenn der Arbeitslose die Beschäftigung durch arbeitsvertragswidriges Verhalten erheblich mitverursacht hat. Du erhältst in der Regel Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit, sofern du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst. Dies ist ein erheblicher finanzieller Vorteil gegenüber dem Auflösungsvertrag.
  • Sollte die Kündigung rechtlich anfechtbar sein, hast du die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies kann zu einer Weiterbeschäftigung führen oder eine Abfindung zur Folge haben, ohne dass du auf den Bezug von Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit verzichten musst.
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen bieten dir außerdem ausreichend Zeit, um dich auf die berufliche Neuorientierung vorzubereiten. Du kannst in dieser Zeit bereits nach neuen Stellenangeboten suchen und Bewerbungen schreiben.

Nachteile und Unsicherheiten bei Kündigungen

Ein wesentlicher Nachteil der Kündigung liegt in der Unsicherheit über den Ausgang. Insbesondere bei einer verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung ist oft unklar, ob diese vor Gericht Bestand haben wird. Dies kann zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Du hast bei einer Kündigung weniger Einfluss auf die Gestaltung der Beendigung. Der Arbeitgeber bestimmt den Kündigungszeitpunkt und die Modalitäten. Verhandlungsspielraum besteht meist nur bei einer einvernehmlichen Aufhebung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann es zu erheblichen beruflichen und finanziellen Nachteilen kommen. Eine fristlose Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und die beruflichen Perspektiven erheblich beeinträchtigen.

Praktische Tipps für Betroffene

Vorbereitung und Verhandlungsstrategie

Bevor du dich für eine der beiden Varianten entscheidest, solltest du deine persönliche Situation gründlich analysieren. Berücksichtige dabei deine finanzielle Lage, deine beruflichen Perspektiven und deine familiäre Situation.

Erstelle eine Aufstellung deiner Ansprüche und Erwartungen. Dazu gehören Resturlaub, ausstehende Überstunden, mögliche Abfindungsansprüche und die gewünschten Modalitäten der Beendigung.

Informiere dich über die Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen und die übliche Abfindungshöhe in deiner Branche. Diese Informationen helfen dir bei der Verhandlung und der realistischen Einschätzung deiner Möglichkeiten.

Dokumentation und Beweissicherung

Dokumentiere alle relevanten Vorgänge sorgfältig. Das umfasst Gespräche mit Vorgesetzten, betriebliche Veränderungen, Konflikte oder andere Umstände, die für die Entscheidung relevant sein könnten.

Sichere wichtige E-Mails, Dokumente und andere Unterlagen, die deine Position stützen könnten. Beachte dabei jedoch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Grenzen deiner Befugnisse.

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist nicht nur für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen wichtig, sondern auch für die Argumentation gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtliche Beratung einholen

Die Entscheidung zwischen Auflösungsvertrag und Kündigung solltest du nicht alleine treffen. Eine rechtliche Beratung hilft dir dabei, deine Rechte und Möglichkeiten richtig einzuschätzen und die optimale Strategie zu entwickeln.

Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann dir dabei helfen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen abzuwägen und eine für deine Situation maßgeschneiderte Lösung zu finden. Dies kann langfristig erhebliche finanzielle und berufliche Vorteile bringen.

Checkliste: Entscheidungshilfe für deine Situation

Vor der Entscheidung prüfen

  • Persönliche Situation analysieren: Wie ist deine finanzielle Lage? Hast du bereits eine neue Stelle in Aussicht?
  • Rechtliche Position bewerten: Wäre eine Kündigung anfechtbar? Welche Erfolgsaussichten hätte eine Kündigungsschutzklage?
  • Abfindungshöhe einschätzen: Was ist realistisch erreichbar? Wie verhält sich dies zu den möglichen Nachteilen?
  • Arbeitslosengeld berücksichtigen: Droht eine Sperrzeit? Können wichtige Gründe dargelegt werden?
  • Zeitfaktor bedenken: Wie dringend ist die Beendigung? Welche Kündigungsfristen gelten?

Bei Verhandlungen beachten

  • Bedenkzeit einfordern: Lass dich nicht unter Druck setzen und fordere ausreichend Bedenkzeit; ein gesetzliches Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge besteht in der Regel nicht, sodass der Vertrag nach Unterzeichnung grundsätzlich verbindlich ist
  • Alle Modalitäten klären: Abfindung, Arbeitszeugnis, Freistellung, Resturlaub, Verschwiegenheit
  • Schriftform einhalten: Alle Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden
  • Rechtliche Beratung nutzen: Lass den Vertragsentwurf vor Unterzeichnung prüfen

Nach der Entscheidung

  • Arbeitslosenmeldung: Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos
  • Unterlagen sammeln: Bereite alle notwendigen Dokumente für die Agentur für Arbeit vor
  • Neue Bewerbungen: Nutze eventuelle Freistellungszeiten optimal für die Stellensuche

Häufig gestellte Fragen

Sowohl für eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben; eine mündliche Kündigung ist gemäß § 623 BGB i.V.m. § 125 BGB grundsätzlich unwirksam.

Du kannst eine Kündigung nicht ablehnen, wenn sie rechtswirksam ist. Du kannst jedoch eine Kündigungsschutzklage erheben und dann gegebenenfalls einen Auflösungsvertrag als Teil eines Vergleichs aushandeln.

Kein generelles Widerrufsrecht; Anfechtung und Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns bleiben Einzelfallausnahmen. Ein generelles Widerrufsrecht besteht nicht. In Betracht kommen Anfechtung (z.B. wegen Drohung/Täuschung) sowie Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns im Einzelfall.

Ja, auch nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung ist es möglich, einen Auflösungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag zu schließen. Dies wird häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren gemacht.

Nein, dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Auflösungsvertrag anzubieten. Ein Auflösungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten freiwillig zustimmen.

Resturlaub, der nicht verfallen ist, ist bei Beendigung jedenfalls abzugelten, soweit er nicht gewährt werden kann; ein vertraglicher Verzicht kannunwirksam sein. Der Umgang mit Resturlaub ist zwingend: Bei Beendigung ist nicht genommener Urlaub grundsätzlich in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), es sei denn, er kann noch gewährt werden.

Ein Auflösungsvertrag hat grundsätzlich keine direkten Auswirkungen auf deine Rente.. Eventuelle Lücken in der Beitragszahlung durch Arbeitslosigkeit können sich jedoch auf die Rentenhöhe auswirken.

Als Faustregel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von vielen Faktoren ab, wie der Rechtssicherheit einer möglichen Kündigung, deiner Verhandlungsposition und den betrieblichen Umständen.

Um eine Sperrzeit zu vermeiden, musst du wichtige Gründe für den Abschluss des Auflösungsvertrags haben und diese gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen können. Dazu gehören beispielsweise eine ansonsten drohende Kündigung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:

Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail