Information ist alles – Grundlage der Betriebsratsarbeit

Der Wirtschaftsausschuss gibt dem Betriebsrat das Recht auf Information und Mitsprache in wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informationen vorenthält und an ihm vorbei Fakten schafft. Hakima Taous dazu, wie der Betriebsrat seine Mitspracherechte dann geltend machen kann. Erschienen in Arbeitsrecht im Betrieb, 12-2014, Seite 54 ff.

Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:

Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail