Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Man spricht Deutsch

Ob man Deutschkenntnisse von ausländischen Mitarbeitern verlangen kann, ist häufig Ursache arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht Vertragsfreiheit. Der Arbeitsgeber ist in der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Anforderungsprofile frei. Soll die Beherrschung der deutschen Sprache Einstellungsvoraussetzung sein, ist aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Lara Sherman, erschienen in DATEV Magazin, Ausgabe 6/2012, Seite 46ff.

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