Pflicht zum Deutschkurs?

Ob ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu einem Deutschkurs verpflichtet werden darf, bestimmt das Direktionsrecht. Wurde bei der Einstellung Deutsch als Leistungssprache vereinbart, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer Fortbildung anweisen. Aber was gilt, wenn sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses die Anforderungen an die Sprachkenntnisse ändern? Dazu Rechtsanwältin Lara Sherman, erschienen in Frankfurter Rundschau, 7. Juli 2012, Seite K4

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