Arbeitsvertrag für Ausländer

Bei Arbeitsvertragsverhandlungen mit einem Arbeitnehmer, der kein Deutsch spricht, stellt sich die Frage, in welcher Sprache der Vertrag zu schließen ist. Da Vertragsfreiheit gilt, kann er in jeder Sprache geschlossen werden. Seit 1986 besteht aber keine Pflicht des Arbeitgebers, den Vertrag in der Muttersprache des Arbeitnehmers zu verfassen. Lara Sherman, erschienen in Frankfurter Rundschau, 3. November 2012, Seite K4

Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:

Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail