Sozialplan: Benachteiligung wegen Teilzeit beim Vorruhestandsgeld | Anspruch auf Teilnahme an der Arbeitszeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder | Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Sachmittelausstattung

27. August 2025



Sozialplan: Benachteiligung wegen Teilzeit beim Vor­ruhe­stands­geld

Eine Mischrechnung im Sozialplan zur Ermittlung des Vor­ruhe­stands­gelds kann unwirksam sein, soweit sie den Beschäftigungs­grad über die gesamte Arbeits­zeit hinweg betrachtet und damit Teil­zeit­beschäftigte gegen­über Voll­zeit­beschäftigten benachteiligt. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht (BAG) mit Urteil vom 29.04.2025, Az. 9 AZR 287/24 entschieden.
 


Anspruch auf Teil­nahme an der Arbeits­zeit­erfassung für frei­gestellte Betriebs­rats­mitglieder

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat in seinem Urteil vom 27.03.2025 (Az. 11 SLa 594/24) ent­schieden, dass frei­gestellte Betriebs­rats­mit­glieder Anspruch auf Teil­nahme an dem in einer Betriebs­ver­ein­barung geregelten Arbeits­zeit­erfassungs­system haben und insofern auch ihre Betriebs­rats­tätig­keit voll­ständig dokumentiert werden muss.
 


Anspruch eines einzelnen Betriebs­rats­mitgliedes auf Sach­mittel­aus­stattung

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Landes­arbeits­gericht Nieder­sachsen kürzlich ent­schieden, dass ein einzelnes Betriebs­rats­mit­glied einen eigen­ständigen An­spruch auf Bereit­stellung von Informations- und Kommunikations­technik nach § 40 Abs. 2 BetrVG geltend machen kann, wenn diese für die Aus­übung seines Amts er­forder­lich ist (LAG Nieder­sachsen Beschluss vom 25.04.2025, Az. 17 TaBV 63/24). Auch ein Beschluss des Betriebs­rats sei nicht zwingend, wenn das Betriebs­rats­mitglied in eigener Ver­ant­wortung tätig wird.
 


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