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Sozialplan: Benachteiligung wegen Teilzeit beim Vorruhestandsgeld
Eine Mischrechnung im Sozialplan zur Ermittlung des Vorruhestandsgelds kann unwirksam sein, soweit sie den Beschäftigungsgrad über die gesamte Arbeitszeit hinweg betrachtet und damit Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 29.04.2025, Az. 9 AZR 287/24 entschieden.

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Anspruch auf Teilnahme an der Arbeitszeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat in seinem Urteil vom 27.03.2025 (Az. 11 SLa 594/24) entschieden, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Teilnahme an dem in einer Betriebsvereinbarung geregelten Arbeitszeiterfassungssystem haben und insofern auch ihre Betriebsratstätigkeit vollständig dokumentiert werden muss.

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Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Sachmittelausstattung
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kürzlich entschieden, dass ein einzelnes Betriebsratsmitglied einen eigenständigen Anspruch auf Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnik nach § 40 Abs. 2 BetrVG geltend machen kann, wenn diese für die Ausübung seines Amts erforderlich ist (LAG Niedersachsen Beschluss vom 25.04.2025, Az. 17 TaBV 63/24). Auch ein Beschluss des Betriebsrats sei nicht zwingend, wenn das Betriebsratsmitglied in eigener Verantwortung tätig wird.

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