Anwalt Kündigung Frankfurt
Ihr Ratgeber im Kündigungsrecht
Beim ersten Kontakt mit unserer Kanzlei erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Ihnen Ihre Optionen aufzuzeigen und erste Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung auf Basis des Kündigungsschutzgesetzes und bewerten die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie.
Als Ihr Anwalt bei Kündigung vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Wir führen für Sie alle notwendigen Schritte bis hin zur Einreichung einer Klage, falls erforderlich. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, um Ihr Recht effektiv zu verteidigen.
Mit langjähriger Erfahrung und einer fundierten Spezialisierung im Arbeitsrecht stehen wir, NOMiA Rechtsanwaltsgesellschaft, als vertrauenswürdige Partner für Betriebsräte zur Verfügung.
Die Kanzlei NOMiA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Falle einer Kündigung.
Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und bewerten die Erfolgsaussichten in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren. Unsere Analyse berücksichtigt alle relevanten Fristen und das Kündigungsschutzgesetz.
Unser Verhandlungsgeschick kommt Ihnen bei der Aushandlung von Abfindungen oder anderen Konditionen mit dem Arbeitgeber zugute. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch bei möglichen Einigungsstellen.
Sollte es zu einer Klage kommen, vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten. Wir streben dabei stets eine für Sie optimale Lösung an und nutzen unsere Expertise im Kündigungsschutzrecht.
Die Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratungsleistung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen auch im Falle einer einvernehmlichen Trennung gewahrt bleiben.
Eine korrekte Bewertung im Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft essentiell. Unsere Prüfung umfasst sowohl die Formulierung als auch den Inhalt des Zeugnisses, um Ihre Leistungen und Kompetenzen adäquat widerzuspiegeln.
Wir als Rechtsanwalt verstehen die Komplexität des Arbeitsrechts und stellen sicher, dass unsere Mandanten bestmöglich beraten und vertreten werden.
Wir sind ein Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung. Unsere Anwälte haben tiefgreifendes Wissen in allen Fragen der Kündigung und verfolgen stetige Weiterbildung, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben.
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Wir gewährleisten eine individuelle Betreuung und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie zu entwickeln.
Unsere Erfolge sprechen für sich. Wir haben eine nachweisbare Erfolgsbilanz, die unsere Fähigkeit unterstreicht, für die Rechte unserer Mandanten einzustehen und positive Ergebnisse zu erzielen.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihre Situation und geben Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Optionen und den möglichen Ausgang Ihres Anliegens. Dies dient als Basis für die weitere Vorgehensweise.
Die Kosten für die Beratung hängen von der Komplexität Ihres Falles ab. Nach der Ersteinschätzung können wir Ihnen einen detaillierten Kostenüberblick geben. Beratungshonorare werden transparent kommuniziert und vorab vereinbart.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel ist es, schnell und effizient auf Ihr Anliegen zu reagieren.
Der Prozess beginnt mit Ihrer Anfrage, gefolgt von einer Ersteinschätzung. Anschließend entwickeln wir gemeinsam eine Strategie. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt informiert und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Anders als bei einer Kündigung, die einseitig erfolgt, basiert der Aufhebungsvertrag auf dem Einverständnis beider Parteien. Er regelt Details wie das Beendigungsdatum, etwaige Abfindungen und die Einhaltung von Fristen.
Ein Aufhebungsvertrag kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auf eine einvernehmliche und rechtssichere Weise beenden möchten, beispielsweise bei einem Jobwechsel, Umzug oder bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz, die nicht gelöst werden können.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen, da die Arbeitsagentur es als freiwillige Arbeitsaufgabe betrachten kann. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass er die Kriterien der Arbeitsagentur erfüllt, beispielsweise durch den Nachweis, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber unvermeidbar war.
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen, wie etwa bei einer arglistigen Täuschung oder wenn der Vertrag unter Zwang zustande gekommen ist. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags zu verhandeln, einschließlich der Höhe einer möglichen Abfindung, des Beendigungsdatums und der Regelung zum Zeugnis. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Aufhebungsvertrag sollte klar und eindeutig alle relevanten Punkte wie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses, die Höhe der Abfindung, Regelungen zu Resturlaub und Überstunden sowie Vereinbarungen bezüglich des Arbeitszeugnisses enthalten. Eine professionelle rechtliche Überprüfung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ihr Urlaubsanspruch sollte im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf den Ausgleich noch nicht genommenen Urlaubs entweder durch Freistellung oder eine finanzielle Abgeltung. Die genaue Regelung sollte im Vertrag festgehalten werden.
Die Höhe einer Abfindung ist üblicherweise Teil der Verhandlungen vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Nach Unterzeichnung ist eine Nachverhandlung in der Regel nicht möglich, es sei denn, es gibt nachträglich entdeckte Umstände, die eine Anpassung rechtfertigen könnten. Die Abfindungshöhe sollte daher vorab geklärt und schriftlich festgehalten werden.
Ein Aufhebungsvertrag an sich hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Rentenansprüche. Jedoch kann eine längere Arbeitslosigkeit ohne Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung Ihre zukünftigen Rentenansprüche mindern. Eine strategische Planung ist daher wichtig.
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Sie eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Konsequenzen vollständig zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. Überprüfen Sie insbesondere die Bedingungen bezüglich Abfindung, Arbeitszeugnis und etwaiger Nachteile bei Sozialleistungen. Sollten Sie Hilfe brauchen, unterstützen wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:
Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail