Wann muss Gehalt gezahlt werden? Ihre Rechte als Arbeitnehmer und was Sie bei Zahlungsverzug tun können
Wann muss Gehalt gezahlt werden? Erfahren Sie alles über Ihre Rechte als Arbeitnehmer, Zahlungsfristen und was Sie bei Verzug tun können. Pflüger Rechtsanwälte beraten Sie kompetent.
Wann muss Gehalt gezahlt werden? - Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer verlassen Sie sich darauf, dass Ihr Gehalt pünktlich auf Ihrem Konto eingeht. Doch was passiert, wenn die Zahlung ausbleibt oder sich verzögert? In diesem Artikel erläutern wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte, wann genau Ihr Arbeitgeber zur Gehaltszahlung verpflichtet ist und welche Rechte Sie bei Zahlungsverzug haben.
Darf der Arbeitgeber während der Krankheit überhaupt kündigen?
Grundsätzlich regelt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fälligkeit der Arbeitsvergütung. Demnach ist das Gehalt nach der Leistung der Arbeit zu entrichten. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr Monatsgehalt spätestens am letzten Tag des Monats oder zu Beginn des Folgemonats auf Ihrem Konto eingehen sollte.
Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch spezifische Regelungen zum Zahlungstermin. Diese können von der gesetzlichen Regelung abweichen, solange sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Typischerweise wird das Gehalt zum Ende des laufenden Monats oder in den ersten Tagen des Folgemonats fällig.
Sonderregelungen für bestimmte Vergütungsbestandteile
Beachten Sie, dass für einige Vergütungsbestandteile besondere Fälligkeitsregelungen gelten können:
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen genau prüfen, um die spezifischen Regelungen für Ihre Vergütung zu kennen.
Was tun bei verspäteter Gehaltszahlung?
Wenn Ihr Gehalt nicht pünktlich auf Ihrem Konto eingeht, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
Rechtliche Konsequenzen bei wiederholtem Zahlungsverzug
Kommt es wiederholt zu Zahlungsverzögerungen, stehen Ihnen als Arbeitnehmer weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Als erfahrene Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte können wir Ihnen helfen, die für Sie beste Vorgehensweise zu ermitteln.
Dokumentation von Zahlungsverzügen
Um Ihre Rechte effektiv durchsetzen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation von Zahlungsverzügen unerlässlich. Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte:
Diese Dokumentation wird im Falle eines rechtlichen Vorgehens von unschätzbarem Wert sein.
Die Durchsetzung von Gehaltsansprüchen kann komplex und emotional belastend sein. Hier sind einige Gründe, warum die Unterstützung durch einen spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt sinnvoll ist:
Unser Vorgehen bei Mandatsübernahme
Wenn Sie sich entscheiden, uns mit der Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche zu beauftragen, können Sie folgendes Vorgehen erwarten:
Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von Experten unterstützen
Die pünktliche Zahlung Ihres Gehalts ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch essenziell für Ihre finanzielle Sicherheit. Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt.
Als erfahrene Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Wir verstehen die emotionale und finanzielle Belastung, die durch Gehaltsverzögerungen entstehen kann, und setzen alles daran, eine für Sie optimale Lösung zu finden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In einem ersten kostenfreien Gespräch können wir Ihre Situation einschätzen und Ihnen aufzeigen, wie wir Ihnen helfen können. Ihre Rechte als Arbeitnehmer sind uns wichtig – lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten!
Die Fälligkeit Ihres Gehalts wird primär durch § 614 BGB geregelt, wonach die Vergütung nach Erbringung der Arbeitsleistung zu entrichten ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr Gehalt grundsätzlich spätestens am letzten Tag des Arbeitsmonats fällig wird. Allerdings können in Ihrem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden.
Kontaktieren Sie zunächst Ihren Arbeitgeber. Bleibt die Zahlung aus, können Sie eine schriftliche Mahnung senden und Verzugszinsen geltend machen. Bei wiederholtem Verzug oder unterbliebener Zahlung sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ja, Sie haben Anspruch auf Verzugszinsen.
Ja, bei erheblichem Zahlungsverzug können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Dies sollte jedoch nur nach rechtlicher Beratung erfolgen, um keine Kündigung zu riskieren.
Bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit, das die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse abdeckt.
Gehaltsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es können jedoch kürzere Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, meist drei Monate, vereinbart sein.
Gehaltskürzungen sind nur in sehr begrenzten Fällen und auch nur bis zur Pfändungsfreigrenze zulässig. Einbehaltungen sind nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, wie z.B. bei Pfändungen oder vertraglich vereinbarten Rückzahlungen, erlaubt.
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Sie behalten in diesem Fall Ihren Vergütungsanspruch und können unter Umständen Schadensersatz fordern. Lassen Sie sich vor einer solchen Kündigung unbedingt rechtlich beraten.
Ja, nach §108 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine nachvollziehbare Abrechnung in Textform zu erteilen. Dies gilt auch, wenn das Gehalt bar ausgezahlt wird.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:
Telefon 069 242689-0 oder schreiben Sie uns ein E-Mail