Spezialisierte Beratung bei Kündigungen von Führungskräften - Langjährige Expertise, Hohe Abfindungen, Diskrete Erstberatung. Jetzt beraten lassen!
Als Führungskraft stehen Sie bei einer Kündigung vor besonderen Herausforderungen. Nicht nur Ihre finanzielle Zukunft, sondern auch Ihre berufliche Reputation steht auf dem Spiel. Gerade im Wirtschaftszentrum Frankfurt suchen viele Führungskräfte einen spezialisierten Anwalt für Kündigung, der ihre komplexe Situation versteht. Eine professionelle rechtliche Beratung ist in dieser Situation unerlässlich.
Die besondere Situation von Führungskräften
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Führungsebene unterscheidet sich deutlich von normalen Kündigungsfällen. Als Führungskraft haben Sie meist:
Rechtliche Grundlagen verstehen
Leitende Angestellte genießen grundsätzlich den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dieser greift unter folgenden Voraussetzungen:
Einschränkungen des Kündigungsschutzes
Viele Verträge enthalten pauschale Abgeltungsklauseln für Überstunden. Diese sind jedoch oft unwirksam oder benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen. Besonders problematisch sind Formulierungen wie "alle Überstunden sind mit dem Grundgehalt abgegolten" oder undefinierte Überstundenpauschalen.
Einschränkungen des Kündigungsschutzes
Der Kündigungsschutz erfährt jedoch bedeutsame Modifikationen:
2. Erweitertes Auflösungsrecht des Arbeitgebers
2. Modifizierte Anforderungen bei außerordentlicher Kündigung
Betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten
Die Interessenvertretung erfolgt nicht durch den Betriebsrat, sondern durch spezifische Gremien:
Prozessuale Besonderheiten
Im Kündigungsschutzprozess sind folgende Aspekte zu beachten:
Rechtliche Stellung von Führungskräften: Entscheidende Kriterien für den Kündigungsschutz
Die arbeitsrechtliche Einordnung als leitender Angestellter oder normaler Arbeitnehmer hat weitreichende Konsequenzen für den Kündigungsschutz und mögliche Abfindungsansprüche. Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen der formalen Bezeichnung als Führungskraft und der tatsächlichen rechtlichen Qualifikation als leitender Angestellter. Eine detaillierte Prüfung zeigt: Die Mehrheit der Führungspositionen erfüllt die strengen juristischen Anforderungen an einen leitenden Angestellten nicht, wodurch der volle arbeitsrechtliche Schutz bestehen bleibt.
Der entscheidende Unterschied
Der Status als "leitender Angestellter" hat weitreichende Konsequenzen:
Was Sie überraschen wird
Die wenigsten Führungskräfte erfüllen tatsächlich die rechtlichen Kriterien eines leitenden Angestellten. Der entscheidende Punkt ist die echte Personalhoheit - und hier liegt der Schlüssel zu Ihrem Vorteil.
Entscheidend ist nicht Ihr Titel oder Ihre Stellenbeschreibung, sondern Ihre tatsächlichen Befugnisse im Arbeitsalltag. Die zentrale Frage lautet:
In der Praxis zeigt sich: Die meisten Führungskräfte müssen sich diese Entscheidungen von höherer Stelle absegnen lassen. Genau dieser Punkt macht sie rechtlich zu normalen Arbeitnehmern - mit allen damit verbundenen Schutzrechten.
Strategische Vorgehensweise bei Kündigungen
Eine durchdachte Strategie ist entscheidend für den Erfolg. Unsere Erfahrung zeigt:
Die Verhandlung einer angemessenen Abfindung erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Wir haben für unsere Mandanten hohe Abfindungen erzielt. Wichtige Faktoren sind:
Die durchschnittliche Abfindungshöhe liegt bei 12-15 Monatsgehältern, kann aber je nach Einzelfall deutlich abweichen. Entscheidend sind Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Gesamtvergütung. In der Praxis zeigt sich, dass besonders bei langjährigen Führungspositionen und erschwerten Bedingungen am Arbeitsmarkt auch deutlich höhere Abfindungen verhandelbar sind.
Bei der rechtlichen Behandlung von Aktienoptionen und Boni nach einer Kündigung ist grundsätzlich zwischen bereits erdienten und noch nicht erdienten Ansprüchen zu unterscheiden. Bereits erdiente Vergütungsbestandteile bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen und können nicht durch die bloße Kündigung entfallen. Die konkrete Behandlung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, wobei insbesondere Verfalls- und Stichtagsklauseln auf ihre AGB-rechtliche Wirksamkeit zu prüfen sind. Bei Aktienoptionen sind zudem die spezifischen Ausübungsbedingungen und bei mehrjährigen Vergütungsprogrammen eine zeitanteilige Betrachtung maßgeblich.
Ein Wettbewerbsverbot muss mit einer Karenzentschädigung (mindestens 50% der letzten Bezüge) verbunden sein. Die genauen Auswirkungen sollten rechtlich geprüft werden. Dabei ist besonders wichtig zu analysieren, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt wirksam vereinbart wurde und welche konkreten Tätigkeiten davon erfasst sind.
Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie umgehend rechtliche Beratung. Vermeiden Sie vorschnelle Aussagen oder Unterschriften. Dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge. Eine professionelle juristische Begleitung in den ersten Tagen nach Erhalt der Kündigung kann entscheidend für den weiteren Verlauf sein. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Ja, eine außerordentliche Kündigung kann innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung stellt besonders hohe Anforderungen an die Gründe für eine außerordentliche Kündigung.
Eine professionelle Kommunikationsstrategie und die Vereinbarung einer gemeinsamen Sprachregelung mit dem Arbeitgeber sind wichtig. Dabei ist es besonders wichtig, frühzeitig eine einheitliche Darstellung nach außen zu vereinbaren, um Gerüchten und Spekulationen vorzubeugen.
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, letzte Gehaltsabrechnungen, Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und relevante Unterlagen zu Boni und Aktienoptionen sind wichtig. Eine vollständige Dokumentation aller Kommunikation der letzten Monate kann zusätzlich hilfreich sein, um mögliche Kündigungsgründe nachzuvollziehen.
Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Monate dauern. In vielen Fällen erreichen wir jedoch eine außergerichtliche Einigung, die deutlich schneller ist. Die Dauer hängt dabei maßgeblich von der Verhandlungsbereitschaft beider Seiten und der Komplexität der rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen ab.
Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit ab. Wir bieten transparente Honorarvereinbarungen oder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und besprechen die Kostenfrage ausführlich im Erstgespräch. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Rechtsschutzversicherungen und bieten verschiedene Honorarmodelle an, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren.
Wenn Sie Fragen haben oder ausführlich beraten werden wollen, sprechen Sie uns an:
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